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Prüfungsamt – Medizinische Fakultät

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    • Prüfungsamt – Technische Fakultät
    • Prüfungsamt – Lehramt GS/MS und Zusatzstudien für Lehramt GS/MS
    • Prüfungsamt – Lehramt RS/GY/BS und Zusatzstudien für Lehramt RS/GY/BS, Master of Education (Lehramt GY)
    • Interfakultäre Prüfungsbehörden: Erasmus
  • Career Service
  • Service International
  • Beratungsangebote von A-Z

Prüfungsamt – Medizinische Fakultät

Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.. Ein persönliches Erscheinen ist jedoch oft nicht notwendig! Die Abgabe von Unterlagen oder Abschlussarbeiten kann z.B. auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten der FAU (Schloßplatz 3) erfolgen.

Wichtige Informationen

  • Studien- und Prüfungsordnungen

Anmeldetermine für Modulprüfungen für Bachelor/Master sowie Scheine Medizin/Zahnmedizin

Anmeldezeitraum für Modulprüfungen:

Sommersemester 2025:

  • regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden:  2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
  • Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13. Mai 2025 (23.59 Uhr)
  • Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
    Zweittermine an der PhilFak:
    von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
    Zweittermine an der NatFak:
    von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 30.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 31.10. festgelegt.
    Zweittermine an der MedFak:
    In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.

Wintersemester 2025/2026:

  • regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden:  17. November (0.01 Uhr) bis 07. Dezember 2025 (23.59 Uhr)
  • Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 27. Oktober (0.01 Uhr) und Dienstag, 28. Oktober 2025 (23.59 Uhr)
  • Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
    Zweittermine an der PhilFak:
    von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)
    Zweittermine an der NatFak:
    von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 30.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 31.10. festgelegt.
    Zweittermine an der MedFak:
    In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.

Sommersemester 2026:

  • regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden:  (voraussichtlich) 18. Mai (0.01 Uhr) bis 07. Juni 2026 (23.59 Uhr)
Anmeldezeiträume für Prüfungen
Anmeldezeitraum für Modulprüfungen: Sommersemester 2025: regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden:  2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr) Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13. Mai 2025 (23.59 Uhr) Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak): Zweittermine an der PhilFak: von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) Zweittermine an der NatFak: von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 30.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 31.10. festgelegt. Zweittermine an der MedFak: In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination. Wintersemester 2025/2026: regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden:  17. November (0.01 Uhr) bis 07. Dezember 2025 (23.59 Uhr) Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 27. Oktober (0.01 Uhr) und Dienstag, 28. Oktober 2025 (23.59 Uhr) Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak): Zweittermine an der PhilFak: von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) Zweittermine an der NatFak: von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 30.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 31.10. festgelegt. Zweittermine an der MedFak: In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination. Sommersemester 2026: regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden:  (voraussichtlich) 18. Mai (0.01 Uhr) bis 07. Juni 2026 (23.59 Uhr)

Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo”.

Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.

Anmeldetermine und Prüfungstermine (Staatsexamen)

Anmeldetermine

Erster Abschnitt (M1n)

Die persönliche Anmeldung entfällt. Die Anmeldeunterlagen M1 (PDF-Datei oder Word-Datei) können vom 13. Okotber 2025 bis 10. Januar 2026 per Post zugesandt oder in den Briefkasten der Universität am Schloßplatz 3 eingeworfen werden.

Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Hinweise:

Merkblatt Anmeldung M1n Frühjahr 2026

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie weiterhin,  dass der 10. Januar 2026 ein Samstag ist und dass das Prüfungsamt sowie die Zentrale Universitätsverwaltung in der Zeit vom 20.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 komplett geschlossen sind und eine Bearbeitung Ihres Antrags in diesem Zeitraum nicht stattfindet. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag auf Zulassung bereits bis spätestens 16. Dezember 2025 einzureichen.

Zweiter und Dritter Abschnitt (M2 und M3)

Die persönliche Abgabe im Prüfungsamt wird empfohlen (bitte Öffnungszeiten beachten oder Termin vereinbaren).

Die Anmeldeunterlagen M2 und M3 (Antrag für M2 oder Antrag für M3) können aber auch per Post zugesandt oder in den Briefkasten der Universität am Schloßplatz 3 eingeworfen werden werden.

Anmeldezeitraum M2 & M3: 24. November 2025 bis 10. Januar 2026 (für das Einreichen bzw. das Bestehen der Leistungsnachweise nach Anlage 2b bzw. Anlage 4 ÄApprO gelten entsprechende Nachreichefristen).

Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Hinweise:

Wichtige Hinweise zu M2

Erforderliche Leistungen zu M2

Bitte beachten Sie weiterhin,  dass der 10. Januar 2026 ein Samstag ist und dass das Prüfungsamt sowie die Zentrale Universitätsverwaltung in der Zeit vom 20.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 komplett geschlossen sind und eine Bearbeitung Ihres Antrags in diesem Zeitraum nicht stattfindet. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag auf Zulassung bereits bis spätestens 16. Dezember 2025 einzureichen.

Die Anmeldeunterlagen (siehe unten „Hinweise und Formulare“) können ab 17.11.2025 bis spätestens 15.12.2025 eingereicht werden.

Ihre Unterlagen können Sie uns entweder per Post (an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Prüfungsamt Zahnmedizin, Halbmondstr. 6, 91054 Erlangen) zukommen lassen oder persönlich im Prüfungsamt, Zimmer 1.057, erster Stock, abgeben bzw. hier in den Briefkasten einwerfen. Für den rechtzeitigen Eingang Ihres Zulassungsantrags sind Sie selbst verantwortlich. Anträge, die nach dem genannten Termin eingehen, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Die persönliche Abgabe im Prüfungsamt wird empfohlen (bitte Öffnungszeiten beachten oder Termin vereinbaren).

Bitte beachten Sie die entsprechenden Übergangsregelungen in der neuen Zahnärztlichen Approbationsordnung hinsichtlich der Fristen, zu denen die Prüfungen nach der alten Approbationsordnung (bei Studienbeginn vor WS 21/22) noch abgelegt werden können.

Der Antrag auf Zulassung zum Ersten, Zweiten oder Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (siehe „Hinweise und Formulare“) muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen im Prüfungsamt eingehen.

Ab Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters können Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum jeweiligen Abschnitt einreichen.

Die Frist zur Anmeldung und Abgabe endet jeweils am 10. Januar, für die Prüfungen im Frühjahr (Ende des Wintersemesters), bzw. am 10. Juni, für die Prüfungen im Herbst (Ende des Sommersemesters) (§ 21 Nr. 1, 2 und 3 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 und 3, sowie §20 Abs. 1 ZApprO).

Ihre Unterlagen können Sie entweder persönlich im Prüfungsamt, Halbmondstr. 6, Zimmer 1.057, erster Stock, abgeben bzw. hier in den Briefkasten einwerfen oder per Post (an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Prüfungsamt Zahnmedizin, Halbmondstr. 6, 91054 Erlangen) senden . Für den rechtzeitigen Eingang Ihres Zulassungsantrags sind Sie selbst verantwortlich. Anträge, die nach den genannten Terminen eingehen, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Das Prüfungsamt ist nur bei frühzeitiger Antragstellung in der Lage, Sie auf etwaige Mängel Ihres Zulassungsantrags oder der einzureichenden Unterlagen hinzuweisen, wodurch Sie Gelegenheit erhalten, Ihren Antrag innerhalb der vorgegebenen Frist zu berichtigen oder zu ergänzen.

Die persönliche Abgabe im Prüfungsamt (bitte Öffnungszeiten beachten oder Termin vereinbaren) wird empfohlen.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Merkblätter zur Anmeldung (siehe Hinweise und Formulare).

Bitte beachten Sie weiterhin,  dass der 10. Januar 2026 ein Samstag ist und dass das Prüfungsamt sowie die Zentrale Universitätsverwaltung in der Zeit vom 20.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 komplett geschlossen sind und eine Bearbeitung Ihres Antrags in diesem Zeitraum nicht stattfindet. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag auf Zulassung bereits bis spätestens 16. Dezember 2025 einzureichen.

Die Anmeldung zu Modul 6.1 (Teil der staatlichen Prüfung zur Hebamme laut HebStPrV) erfolgt auf Campo während des allgemeinen Prüfungsanmeldezeitraums.

Prüfungstermine

  • Erster Abschnitt (M1n)
    schriftlich: 10. und 11. März 2026, Prüfungsort wird noch bekannt gegeben
    mündlich: 23. bis 27. März 2026
  • Zweiter Abschnitt (M2)
    14. bis 16. April 2026, Prüfungsort wird noch bekannt gegeben
  • Dritter Abschnitt (M3)
    Die Prüfungen finden gemäß Approbationsordnung im November/Dezember bzw. Mai/Juni statt. Die Prüfermitteilung erfolgt i.d.R. 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin.
  • Staatsexamen (Zahnärztliche Prüfung): Termine werden noch bekannt gegeben.
  • Erster Abschnitt (Z1) Frühjahr 2026: 09. März bis 02. April 2026 (Änderungen aus organisatorischen Gründen noch möglich!)
  • Zweiter Abschnitt (Z2) Frühjahr 2026: 09. März bis 02. April 2026 (Änderungen aus organisatorischen Gründen noch möglich!)

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den jeweiligen Merkblättern.

Die Prüfungen des Moduls 6.1 finden am 16.09. bzw. 26.09.2024 statt.

Hinweise und Formulare

Erster Abschnitt nach der ÄAppO/M1

  • Antrag auf Zulassung zu M1 neu (Word-Dokument)
Unterlagen zum Antrag:
  • Zeugnis über den Krankenpflegedienst im Rahmen der ärztlichen Ausbildung – dt. Fassung – M1 neu
  • Zeugnis über den Krankenpflegedienst im Rahmen der ärztlichen Ausbildung – dt.-engl. Fassung – M1 neu
  • Bescheinigungen über eine im Sanitätsdienst der Bundeswehr ausgeübte krankenpflegerische Tätigkeit – M1 neu
Hinweise:
  • Merkblatt Ausbildung in Erster Hilfe
  • Merkblatt Krankenpflegedienst

Zweiter Abschnitt nach der ÄAppO/M2 (nur schriftlich)

  • Antrag auf Zulassung zu M2 neu (schriftlich)
  • Hinweise: Merkblatt Famulatur
Unterlagen zum Antrag:
  • Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsche Ausführung
  • Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-englische Ausführung
  • Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-französische Ausführung
  • Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-spanische Ausführung
  • Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-italienische Ausführung
  • Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-portugiesische Ausführung
  • Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-türkische Ausführung

Dritter Abschnitt nach der ÄAppO/M3 (nur mündlich)

  • Antrag auf Zulassung zu M3 neu (mündlich)
  • Äquivalenzbescheinigung, deutsch-englische Ausführung
  • vorläufige Bescheinigung über die praktische Ausbildung
  • Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsche Ausführung
  • Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-englische Ausführung
  • Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-französische Ausführung
  • Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-italienische Ausführung
  • Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-spanische Ausführung
  • Bescheinigung über die Praktische Ausbildung, deutsch-griechische Ausführung
  • Äquivalenzliste – Klinik M2 neu
  • Liste der Lehrkrankenhäuser im Ausland (Münster):
    (Bitte bei „Luxemburg“ und „Meran“ im Prüfungsamt nachfragen)
    Für diese Kliniken werden von der Universität Bern entsprechende Äquivalenzbescheinigungen ausgestellt.

Der Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt ist bei der Regierung von Unterfranken erhältlich und wird auch mit der Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung versandt.

  • Merkblatt für Prüfungsteilnehmer für  ZVP, ZP
  • Antrag auf Zulassung zur Zahnärztlichen Prüfung

Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
  • Antrag auf Zulassung Z1
  • Merkblatt zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1)
  • Bescheinigung Pflegedienst
  • Bescheinigung Pflegedienst englisch
  • Beiblatt Pflegedienst

Bitte beachten Sie, dass bei ausländischen Abiturzeugnissen (auch EU-Ausland) zwingend ein Anerkennungsbescheid Ihres Zeugnisses vorgelegt werden muss.

Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
  • Antrag auf Zulassung Z2
  • Merkblatt zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2)

Informationen zum Studium nach der neuen Approbationsordnung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der Medizinischen Fakultät.

Ein Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen ist bei der Regierung von Oberbayern zu stellen.

Formblätter für die Famulatur werden auf StudOn bereitgestellt.

  • Antrag auf Anerkennung von Leistungen
  • Antrag auf Fristverlängerung (GOP/Abschluss des Studiums)
  • Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses
  • Studiengang MPM: Formular Wahl der Module für Zeugnis (ab Studienbeginn WS 2018/2019)
  • Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift

Vor Erteilung einer Approbation müssen Personen, die ihre Ausbildung außerhalb der EU und des EWR abgeschlossen haben, unter Umständen eine Kenntnisprüfung ablegen (vgl. § 3 Abs. 3 BÄO). Personen, die sich einer solchen unterziehen müssen, werden dem Prüfungsamt von der Regierung von Oberbayern gemeldet. Die Kenntnisprüfung findet ganzjährig statt. Spätestens fünf Kalendertage vor der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Ladung mit Angabe zu Termin und Ort der Prüfung (vgl. § 37 Abs. 3 Satz 2 ÄAppO).

Die Kenntnisprüfung kann auch an einem Lehrkrankenhaus der Universität stattfinden. Gleichzeitig werden die Prüfungsunterlagen an die die Prüfung durchführende Einrichtung versandt. Die Ergebnisse der Kenntnisprüfung werden von der FAU an die Regierung von Oberbayern gemeldet.

Bei Fragen können Sie sich unter zuv-pa-kenntnispruefungen@fau.de an uns wenden.

Bitte beachten Sie: eine Terminplanung unsererseits ist erst möglich, wenn uns von der Regierung von Oberbayern der Prüfling gemeldet worden ist. Über den aktuellen Stand der Überprüfung Ihrer dort eingereichten Unterlagen können wir keine Auskunft geben.

Vor Erteilung einer Approbation müssen Personen, die ihre Ausbildung außerhalb der EU und des EWR abgeschlossen haben, unter Umständen eine Kenntnisprüfung ablegen (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 6 bzw. Abs. 3 Satz 4 ZHG). Personen, die sich einer solchen unterziehen müssen, werden dem Prüfungsamt von der Regierung von Oberbayern gemeldet. Die Kenntnisprüfung findet in der Regel zweimal im Jahr statt und besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschnitt. Sie erhalten hierzu eine schriftliche Ladung mit Angabe zu Termin und Ort der Prüfung.

Die Ergebnisse der Kenntnisprüfung werden von der FAU an die Regierung von Oberbayern gemeldet.

Bei Fragen können Sie sich unter zuv-kenntnispruefung-zahnmedizin@fau.de an uns wenden.

Bitte beachten Sie: eine Terminplanung unsererseits ist erst möglich, wenn uns von der Regierung von Oberbayern der Prüfling gemeldet worden ist. Über den aktuellen Stand der Überprüfung Ihrer dort eingereichten Unterlagen können wir keine Auskunft geben.

  • Krankmeldung bei Prüfungen (Human-/Zahnmedizin) / (Modulstudiengänge der MedFak) (Bei jeder (!) Krankmeldung dem ärztlichen Attest beizulegen!)
  • Hinweise auf die inhaltlichen Anforderungen an ein (vertrauens-)ärztliches Attest
  • Hinweise zur Vorlage eines vertrauensärztlichen Attestes sowie Liste der Vertrauensärzte

Kontakt

Besucheranschrift:

Prüfungsamt FAU
Medizinische Fakultät
Halbmondstr. 6
91054 Erlangen

Postanschrift:

Prüfungsamt FAU
Medizinische Fakultät
Postfach 3520
91023 Erlangen

Unter dem Studiengang finden Sie den richtigen Ansprechpartner.

Kerstin Beck

Adresse

Halbmondstraße 6-891054 Erlangen

Zimmer: 01.0540, Geschoss: 01

Kontakt

  • E-Mail: kerstin.beck@fau.de
  • Telefon: +49 9131 85 - 24833

Bitte wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang Molekulare Medizin an Frau Dr. Simone Reiprich.

Kerstin Beck

Adresse

Halbmondstraße 6-891054 Erlangen

Zimmer: 01.0540, Geschoss: 01

Kontakt

  • E-Mail: kerstin.beck@fau.de
  • Telefon: +49 9131 85 - 24833

Kerstin Beck

Adresse

Halbmondstraße 6-891054 Erlangen

Zimmer: 01.0540, Geschoss: 01

Kontakt

  • E-Mail: kerstin.beck@fau.de
  • Telefon: +49 9131 85 - 24833

Bitte wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang Logopädie an Frau Irmgard Mehl.

Kerstin Beck

Adresse

Halbmondstraße 6-891054 Erlangen

Zimmer: 01.0540, Geschoss: 01

Kontakt

  • E-Mail: kerstin.beck@fau.de
  • Telefon: +49 9131 85 - 24833

Kerstin Beck

Adresse

Halbmondstraße 6-891054 Erlangen

Zimmer: 01.0540, Geschoss: 01

Kontakt

  • E-Mail: kerstin.beck@fau.de
  • Telefon: +49 9131 85 - 24833

Bitte kontaktieren Sie das Studiendekanat Medizin!

Angelika Frisch

Adresse

Halbmondstraße 6-891054 Erlangen

Zimmer: 01.055, Geschoss: 01

Kontakt

  • E-Mail: angelika.frisch@fau.de
  • Telefon: +49 9131 85 - 24810

Gerlinde Hertrich

Adresse

Halbmondstraße 6-891054 Erlangen

Zimmer: 01.058, Geschoss: 01

Kontakt

  • E-Mail: gerlinde.hertrich@fau.de
  • Telefon: +49 9131 85 - 71440

Heike Hoffmann

Adresse

Halbmondstraße 6-891054 Erlangen

Zimmer: 01.058, Geschoss: 01

Kontakt

  • E-Mail: heike.hoffmann@fau.de
  • Telefon: +49 9131 85 - 24025

Bei Fragen können Sie sich unter zuv-pa-kenntnispruefungen@fau.de an uns wenden.

Bei Fragen können Sie sich unter zuv-kenntnispruefung-zahnmedizin@fau.de an uns wenden.

Bitte kontaktieren Sie den jeweiligen Dozenten!

Jennifer Wilfert

Adresse

Halbmondstraße 6-891054 Erlangen

Zimmer: 01.057, Geschoss: 01

Kontakt

  • E-Mail: jennifer.wilfert@fau.de
  • Telefon: +49 9131 85 - 24166

Bei Fragen können Sie sich auch unter zuv-pa-zahnmedizin@fau.de an uns wenden.

Lukas Wolf

Adresse

Halbmondstraße 6-891054 Erlangen

Zimmer: 01.057, Geschoss: 01

Kontakt

  • E-Mail: lukas.wl.wolf@fau.de
  • Telefon: +49 9131 85 - 71385



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